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Leasing A–Z

Wichtige Begriffe rund um Leasing und Vertragsmodelle verständlich erklärt.

Begriffe im Vertragszusammenhang lesen

Die folgenden Definitionen erklären zentrale Begriffe rund um Leasing, Mietkauf und Vertragsmodelle. Für Fragen zu Ihrem konkreten Vertrag sprechen Sie uns gern an.

Leasinglexikon

Begriffe von A bis Z

AfA
Abkürzung für einen steuerlichen Abschreibungsbegriff. Seine Anwendung und Wirkung müssen für den Einzelfall fachlich geprüft werden.
Andienungsrecht
Vertragliche Regelung, die unter bestimmten Bedingungen eine Verpflichtung zum Erwerb eines Objekts vorsehen kann. Maßgeblich ist der genaue Vertragstext.
Anschlussleasing
Vereinbarte Weiternutzung eines Objekts nach Ende einer ursprünglichen Vertragsdauer, sofern ein neuer Vertrag zustande kommt.
Eigentum
Eigentums- und Nutzungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Daraus lässt sich ohne Prüfung keine allgemeine Bilanz- oder Steuerfolge ableiten.
Gewährleistung
Gesetzliche oder vertragliche Mängelrechte sind von einer freiwilligen Garantie zu unterscheiden. Zuständigkeit und Vorgehen ergeben sich aus den Unterlagen zum Objekt.
Laufzeit
Die vertraglich vereinbarte Dauer der Nutzung. Sie wird passend zum Objekt und den Vereinbarungen festgelegt.
Leasing
Zeitlich vereinbarte Gebrauchsüberlassung eines Objekts gegen Zahlung. Die konkreten Rechte, Pflichten und Kosten ergeben sich aus dem einzelnen Vertrag.
Leasingfähigkeit
Ob ein Objekt für ein Vorhaben in Betracht kommt, hängt unter anderem von Objekt, Einsatz, Verwertbarkeit und individueller Prüfung ab.
Leasinggeber
Vertragspartner, der ein Objekt im Rahmen des konkreten Vertrags zur Nutzung überlässt. Aufgaben und Rechte ergeben sich aus den jeweiligen Unterlagen.
Leasingnehmer
Vertragspartner, der das Objekt nach Maßgabe des konkreten Vertrags nutzt. Die daraus folgenden Pflichten sind nicht pauschal, sondern im Einzelfall geregelt.
Leasingrate
Vereinbarte Zahlung innerhalb eines Leasingvertrags. Höhe, Zeitpunkt, Bestandteile und mögliche weitere Zahlungen ergeben sich ausschließlich aus dem konkreten Vertrag.
Lieferant
Partei, die ein Objekt bereitstellt oder liefert. Seine Rolle gegenüber Leasinggeber und Leasingnehmer muss für das einzelne Vorhaben nachvollziehbar beschrieben sein.
Mietkauf
Eigenständige Vertragsform mit eigenen Regelungen zu Nutzung, Zahlungen und einem möglichen Eigentumsübergang. Diese Folgen müssen einzeln geprüft werden.
Rechtsbeziehung
Bei einem Leasingvorhaben können Leasinggeber, Leasingnehmer und Lieferant unterschiedliche Rollen haben. Die konkreten Beziehungen stehen in den Vertragsunterlagen.
Restwert
Kalkulatorische Größe, die im Vertrag eine Rolle spielen kann. Ihre Bedeutung hängt von Objekt, Laufzeit und den vereinbarten Regelungen ab.
Sale-and-lease-back
Vertragsmodell, bei dem ein vorhandenes Objekt zunächst veräußert und anschließend zur Nutzung überlassen wird. Eignung und Folgen sind einzelfallbezogen zu prüfen.
Teilamortisation
Vertragsmodell, bei dem während einer Grundlaufzeit nur ein Teil des Objektwerts über die vereinbarten Zahlungen abgedeckt wird. Die konkrete Ausgestaltung ist vertraglich festgelegt.